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Von Hausgrillen in Brot und Brötchen

Was wir so täglich von der Lebensmittelindustrie serviert bekommen

Seit Januar 2023 darf in Deutsch­land die entfettete Hausgrille (A­cheta domesticus), auch als Heim­chen bekannt, in unser Essen ge­mischt werden und muss nur auf der Verpackung deklariert wer­den. So will es die Europäische Lebensmittelverordnung, die, wie genannt, seit 01.01.2023 in Kraft ist. Dies glauben zumindest die meisten Menschen in Europa.


Fakt ist jedoch, dass bereits seit 2021 vorgefertigten Lebensmit­teln in Europa Insekten in pulve­risierter Form zugesetzt werden dürfen. Das wurde einfach heim­lich, still und leise, ohne Wissen der Bevölkerung, so genehmigt. Von Deklarierung auf den Verpa­ckungen kein Wort und dass lau­ter giftige und völlig unnütze Zu­satzstoffe aus Insekten und/oder Algen eingesetzt werden, die ebenfalls nicht auf den Verpa­ckungen deklariert sind, davon wissen nur die wenigsten. Dieser Insektenzusatz darf z. B. in Scho­kolade, Brot, Mehl, Nudeln und anderen Nahrungsmitteln, zur Stabilisation, als Füllstoff und an­geblich zur Aufwertung als zu­sätzliche Proteinquelle verwendet werden.


Abgesehen davon, dass die Men­schen in Europa genug Protein­quellen aus ihrer Nahrung er­schließen können, liegt diese Art der Proteingenerierung, also der Konsum von Insekten, nicht in der Esskultur des Kontinents und dementsprechend sind wir an die Aufnahme dieses Eiweißes nicht gewöhnt. Was vielerlei Probleme mit sich bringen kann und bringen wird. So steigen seit Jahren be­reits bei Kleinkindern die Zahlen der Unverträglichkeiten, wie z. B. auf Gluten, Glutamat sowie Lak­tose, und es treten zunehmend Verdauungsstörungen nach dem Essen von Salat und anderer Roh­kost in Verbindung mit Dressings oder Quarkzubereitungen auf.


Eine Verbindung zu dem, was über die Nahrung aufgenommen wird, sehen dabei nur wenige. Und die, die es bemerken und aus­testen lassen, werden dann oft als überempfindliche Vegetarier oder Veganer ausgegrenzt. Viele sind ja auch aus Überzeugung Veganer und sagen sich vielleicht: Das geht mich nix an, ich esse ja keine tieri­schen Produkte. Doch diese Ein­stellung macht die Sache keines­wegs besser.


Denn auch verarbei­teten veganen Produkten, wie z. B. diversen angebotenen Drinks aus Soja, Hafer, Mandeln, Kokos, Hanf usw., wird zur Stabilisierung Carrageen – ein Auszug aus der Rotalge, welcher bei empfindli­chen Menschen Allergien und auch Krebs auslösen kann – zuge­setzt, was nicht auf den Verpa­ckungen deklariert werden muss. Angeblich, weil es weniger als 0,5 % Zusatzstoffe sind, die laut der EU-Richtlinie nicht mehr dekla­riert werden müssen. Genau das­selbe gilt für Insektenpulver, das veganer Wurst, Burgern usw. zu­gegeben werden darf, und wenn überhaupt, lediglich als Protein­zusatz deklariert wird. Welcher Natur dieser Proteinzusatz ist (also ob pflanzlich oder tierisch), wird nicht erwähnt. Viele Konsu­menten sagen sich vielleicht – oh, es wird schon pflanzlich sein, und wundern sich gar nicht darüber, dass diese Produkte so billig sind.


Fazit: Es ist also dringend zu emp­fehlen, nun mehr denn je sehr ge­nau hinzusehen, was wir essen, woher die Lebensmittel kommen und wie unsere Lebensmittel verarbei­tet werden.


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