Was wir so täglich von der Lebensmittelindustrie serviert bekommen
Seit Januar 2023 darf in Deutschland die entfettete Hausgrille (Acheta domesticus), auch als Heimchen bekannt, in unser Essen gemischt werden und muss nur auf der Verpackung deklariert werden. So will es die Europäische Lebensmittelverordnung, die, wie genannt, seit 01.01.2023 in Kraft ist. Dies glauben zumindest die meisten Menschen in Europa.
Fakt ist jedoch, dass bereits seit 2021 vorgefertigten Lebensmitteln in Europa Insekten in pulverisierter Form zugesetzt werden dürfen. Das wurde einfach heimlich, still und leise, ohne Wissen der Bevölkerung, so genehmigt. Von Deklarierung auf den Verpackungen kein Wort und dass lauter giftige und völlig unnütze Zusatzstoffe aus Insekten und/oder Algen eingesetzt werden, die ebenfalls nicht auf den Verpackungen deklariert sind, davon wissen nur die wenigsten. Dieser Insektenzusatz darf z. B. in Schokolade, Brot, Mehl, Nudeln und anderen Nahrungsmitteln, zur Stabilisation, als Füllstoff und angeblich zur Aufwertung als zusätzliche Proteinquelle verwendet werden.
Abgesehen davon, dass die Menschen in Europa genug Proteinquellen aus ihrer Nahrung erschließen können, liegt diese Art der Proteingenerierung, also der Konsum von Insekten, nicht in der Esskultur des Kontinents und dementsprechend sind wir an die Aufnahme dieses Eiweißes nicht gewöhnt. Was vielerlei Probleme mit sich bringen kann und bringen wird. So steigen seit Jahren bereits bei Kleinkindern die Zahlen der Unverträglichkeiten, wie z. B. auf Gluten, Glutamat sowie Laktose, und es treten zunehmend Verdauungsstörungen nach dem Essen von Salat und anderer Rohkost in Verbindung mit Dressings oder Quarkzubereitungen auf.
Eine Verbindung zu dem, was über die Nahrung aufgenommen wird, sehen dabei nur wenige. Und die, die es bemerken und austesten lassen, werden dann oft als überempfindliche Vegetarier oder Veganer ausgegrenzt. Viele sind ja auch aus Überzeugung Veganer und sagen sich vielleicht: Das geht mich nix an, ich esse ja keine tierischen Produkte. Doch diese Einstellung macht die Sache keineswegs besser.
Denn auch verarbeiteten veganen Produkten, wie z. B. diversen angebotenen Drinks aus Soja, Hafer, Mandeln, Kokos, Hanf usw., wird zur Stabilisierung Carrageen – ein Auszug aus der Rotalge, welcher bei empfindlichen Menschen Allergien und auch Krebs auslösen kann – zugesetzt, was nicht auf den Verpackungen deklariert werden muss. Angeblich, weil es weniger als 0,5 % Zusatzstoffe sind, die laut der EU-Richtlinie nicht mehr deklariert werden müssen. Genau dasselbe gilt für Insektenpulver, das veganer Wurst, Burgern usw. zugegeben werden darf, und wenn überhaupt, lediglich als Proteinzusatz deklariert wird. Welcher Natur dieser Proteinzusatz ist (also ob pflanzlich oder tierisch), wird nicht erwähnt. Viele Konsumenten sagen sich vielleicht – oh, es wird schon pflanzlich sein, und wundern sich gar nicht darüber, dass diese Produkte so billig sind.
Fazit: Es ist also dringend zu empfehlen, nun mehr denn je sehr genau hinzusehen, was wir essen, woher die Lebensmittel kommen und wie unsere Lebensmittel verarbeitet werden.
(Quelle 1)
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