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Amtswillkür ohne wissenschaftliche Grundlage

Versammlungsverbote und Maskenzwang in der Reutlinger Innenstadt um Weihnachten 2021

Damit schaffte Reutlingen es ins Fernsehen: Am 18.12.2021 wa­ren 700 Beamte, zwei Wasserwer­fer, eine Reiterstaffel, Hunde und Drohnen aufgefahren worden, um den Protest der Bürger gegen die Corona-Maßnahmen zu unter­drücken. Über 500 Demonstran­ten wurden von der Polizei einge­kesselt, über 500 Ordnungswid­rigkeitsverfahren wurden eröffnet, von denen viele mit jeweils unter­schiedlichem Ausgang beim Amtsgericht Reutlingen landeten. Diese martialische Machtde­monstration der Polizei hatte ein Nachspiel: Ein der Internetseite reitschuster.de zugespieltes Be­sprechungsprotokoll berichtet (zum Artikel), dass dieser Polizeiaufmarsch zu einer Unterdeckung der Sicher­heitskräfte im Rest des Landes ge­führt hat. Um es also den Corona-Demonstranten in Reutlingen mal so richtig zu zeigen, wurde ein Si­cherheitsdefizit im Rest des Lan­des in Kauf genommen – was ein Polizeioffizier in einer internen Besprechung erwähnte. Diese Blamage fand ihren krönenden Abschluss in einer Landtagsan­frage, in deren Beantwortung die Regierung die Echtheit dieses Protokolls bestätigen musste (Zum Dokument). Eine sehr unschöne Szene, wie mehrere Polizisten einen De­monstranten zu Boden drücken, ist bei YouTube noch zu sehen (Zum Video). Es war eine dreckige Machtde­monstration um ihrer selbst wil­len. Leider wird es für die beteilig­ten Polizisten und ihre Vorgesetz­ten keine Gerechtigkeit geben, sonst müssten sie nämlich ins Ge­fängnis oder würden unehrenhaft aus dem Dienst entlassen.


Der 18.12.2021 war nur der Hö­hepunkt der Repression und Will­kür. Auch über Weihnachten und Silvester mussten viele Beamte Dienst schieben, so wurde am ers­ten Weihnachtsfeiertag ein großes Polizeiaufgebot aufgefahren, um die Innenstadt von Reutlingen zu „schützen“. Der AfD-Stadtrat Schrade bekam zuerst einen Platz­verweis, weil er mit einer Kerze in der Hand in Begleitung seiner Frau und eines weiteren Bekann­ten über den Marktplatz spazierte, später am MediaMarkt wurde da­raus eine Anzeige – wegen einer Kerze in der Hand, ohne Schilder o. Ä., einfach so beim Spazier­gang.


Grundlage der Polizeieinsätze wa­ren sogenannte „Allgemeinverfü­gungen“ des Landratsamts und der Reutlinger Stadtverwaltung. Darin waren Versammlungsver­bote und ein Maskenzwang für die Innenstadt verfügt. Die Ämter schämten sich nicht, den Masken­zwang nur von 16 bis 23 Uhr un­ter der Woche und am Wochen­ende von 10 bis 23 Uhr zu verord­nen. So hätte der wahre Sinn die­ser Allgemeinverfügungen eigent­lich jedem klar werden müssen, nämlich weitere Demonstratio­nen gegen den Raub der Freiheit der Bürger und den Raub der Würde durch das Maskentragen zu ver­hindern.


Diese Allgemeinverfügungen wa­ren für Oberbürgermeister und Landrat nicht zwingend. Nur in wenigen Städten gab es solche All­gemeinverfügungen mit Ver­sammlungsverboten. Aus Offen­burg wurde ein Brief des OB be­kannt, der sich in sehr moderatem Ton gegen solche Versammlungs­verbote aussprach, weil die Spa­ziergänge „friedlich verlaufen und die Vorgaben der Corona-Verord­nung ... zwar nicht in vollem Um­fang, aber doch im Wesentlichen eingehalten worden“ seien.


Es war also die Lust an der Eska­lation, die Lust an der Machtde­monstration und der Widerwille von OB Keck und Landrat Dr. Fiedler zur Sachdiskussion, diese Allgemeinverfügungen zu erlas­sen. So wurde im „Hauptorgan“ der Stadt, dem Gemeinderat, bis­her jede Diskussion darüber seit Beginn der Pandemie bis heute unterdrückt – der Oberbürger­meister ist der Herr der Tagesord­nung.


Deshalb hat der nämliche Stadtrat Schrade, der auf den 150 Euro für den Kerzen-Spaziergang samt Ge­richtsgebühren sitzen geblieben ist, mit OB Keck noch eine Rech­nung offen – wie die meisten der über 500 Eingekesselten vom 18.12.2021. Erst jetzt kam näm­lich ans Licht, dass es nie eine wis­senschaftliche Grundlage für ei­nen Maskenzwang im Freien und implizit damit auch nicht für Ver­sammlungsverbote gegeben hat. Cochrane Library ist keine Biblio­thek, wie man annehmen könnte, sondern ein Wissenschaftler-Netzwerk im Bereich Medizin. Dort wurde jetzt eine Metastudie veröffentlicht, die 80 Studien zum Thema Masken zusammenfasst. Eine frisch studierte Jungärztin bestätigt mit Kopfnicken, was T-online schreibt (Zum Artikel): Arbeiten in der Cochrane Library gelten in der medizinischen Forschung als Goldstandard. Freundlicherweise gibt es bei Cochrane sogar eine deutsche Zusammenfassung (Zur Studie). Die zentralen Sätze darin: „Vergli­chen mit dem Tragen keiner Maske, macht das Tragen einer Maske in der Allgemeinbevölke­rung mög­licherweise nur einen geringen oder gar keinen Unter­schied in Bezug auf die Anzahl der Perso­nen, die sich eine grippeähn­liche Erkrankung/COVID‐ähnli­che Erkrankung zuziehen ..., und macht wahrscheinlich nur ei­nen geringen oder gar keinen Un­ter­schied in Bezug auf die Anzahl der Personen, bei denen eine Grip­pe/COVID‐Erkrankung durch ei­nen Labortest bestätigt wurde.“


Auch für FFP2-Masken gab es nie eine Rechtfertigung:

„Verglichen mit dem Tragen von medizini­schen oder chirurgischen Masken macht das Tragen von N95/P2‐Atemschutzmasken wahrschein­lich nur einen geringen oder gar keinen Unterschied bei der Zahl der bestätigten Grippeerkrankun­gen ... und möglicherweise auch nur einen geringen oder gar kei­nen Unterschied bei der Zahl der grippeähnlichen Erkrankungen … oder Atemwegserkrankungen.“


Auf der Grundlage dieser Er­kenntnisse hat Schrade jetzt eine Anfrage an den OB gerichtet. Da­rin fragt er nach den wissenschaft­lichen Grundlagen und der Zahl der verhängten Bußgelder. Aus seiner Meinung über die Erlasse von OB und Landrat macht er da­bei kein Geheimnis: „Die Arro­ganz der Macht, die aus dieser All­gemeinverfügung sprach, fand ih­ren Höhepunkt in der Beleidigung des gesunden Menschenverstan­des darin, dass die Maskenpflicht unter der Woche nur von 16 bis 23 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 23 Uhr galt. Davor und danach war der oder das Virus also weniger ge­fährlich? Möchten Sie uns das noch erklären? Gar wissenschaft­lich-faktenbasiert?“

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